Betonwaren Zehdenick GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausschluss der Gewährleistung, Schadensersatz, sonstige Haftung

1.) Ausschluss der Gewährleistung:
1.) 1.) Die von der Betonwaren Zehdenick GmbH abgebildeten Muster sind lediglich Durchschnittsmuster. Die bestehenden Rezepte sind unverbindlich.
1.) 2.) Die gegebenen Analyseangaben sind insbesondere bezüglich Höchst- und Mindestgrenzen nur als ca.- Angaben zu betrachten.
1.) 3.) Im Laufe der Zeit können Farbabweichungen und Farbverblassungen an der Ware aufgrund von Witterungseinflüssen eintreten. Diese sind technisch unvermeidbar und warentypisch. Insbesondere entsprechen diese der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Ware und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
1.) 4.) Die durch die Betonwaren Zehdenick GmbH verarbeiteten und vertrieben Produkte, werden aus natürlichen Materialien (Naturprodukt) hergestellt. Dennoch handelt es sich bei dem Endprodukt um ein Erzeugnis eines Produktionsprozesses. So entstehen bei Erzeugnissen aus Beton material- und fertigungsbedingte Besonderheiten, welche technisch nicht vermeidbar sind und insbesondere weder die Qualität des Produkts beeinträchtigen noch die Geeignetheit. Beispiele hierfür sind folgende: in Bezug auf die Oberflächenstruktur, Ausblühungen, Haarrissen, fertigungsbedingten Absatz bei Bordsteinen, Fasenausbildungen bei Pflastersteinen, Kantenabplatzungen und Farbeabweichungen. Somit stellen derartige Eigenschaften keine Mängel dar.
1.) 5.) Bei der Herstellung von Kaminen werden die unterschiedlichen, einzelnen Teile nacheinander gefertigt. Auch hier kann es bei den jeweiligen Endprodukten durch die Nutzung der natürlichen Materialien (Naturprodukte) bei der Verarbeitung zu farblichen Abweichungen kommen. Diese sind technisch unvermeidbar und warentypisch.
1.) 6.) Der Verbraucher hat die Ware außerdem fachgerecht zu lagern. Mängel durch Falschlagerung sind nicht rügbar.
2.) Schadensersatz

Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und es handelt sich bei dem vorliegenden Geschäft um einen Kaufvertrag oder einen nach den für den Kaufvertrag geltenden Vorschriften zu behandelndem Vertrag, gelten die nachfolgenden Regeln:

2.) 1.)Die Ware ist nach Erhalt unverzüglich durch den Vertragspartner (Verbraucher) auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Beim bestehen etwaiger sichtbarer Mängel sind diese innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung zu rügen.
2.) 2.)

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Vorschriften für die Sachmängelhaftung beim Verbrauchsgüterkauf, jedoch ist hier der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen eines Mangels, auf die Höhe des Rechnungswerts beschränkt.

Ausgenommen davon sind eingetretene Personenschäden oder einer grob fahrlässigen Handlung eines Erfüllungsgehilfen, in beiden Fällen trägt der Käufer die Beweislast.

2.) 3.)Grundlage für die Mängelhaftung bildet insbesondere die zwischen Vertragsparteien getroffene Vereinbarung zur Beschaffenheit des Produkts. Andersfalls gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Bestimmung der Vorlage eines etwaigen Mangels.
2.) 4.)

Ausdrücklich Vorbehalten sind:

a) Farbabweichungen gegenüber den im Pflasterkatalog und auf Mustertafeln/ Exponaten gezeigten Mustern.

b) Technische Änderungen und Verbesserungen.

2.) 5.)Bei der Lieferung von Betonwaren aller Art werden für die Behandlung insbesondere von Ausblühungen, Farbunterschieden, Rissen, Maßtoleranzen und Bruch die „Technischen Hinweise zur Lieferung von Straßenbauerzeugnissen aus Beton“, herausgegeben vom Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V., Bonn, Fassung Januar 1999, als Vertragsbestandteil vereinbart. Ein Exemplar der Technischen Hinweise wird dem Vertragspartner auf Wunsch überlassen.
2.) 6.)

Der Kunde veranlasst, nach vorheriger Rücksprache mit uns, den Rücktransport und übernimmt uneingeschränkt die unmittelbaren Kosten für die sachgemäße, transportfähige Verpackung und den Rücktransport. Eventuell auftretende Schäden gehen zu Lasten des Käufers.


Für den uns entstehenden Aufwand (Annahme, Prüfung, Einlagerung, etc.) werden 10 % des bei der Bestellung berechneten Preises in Abzug gebracht.


Nach Eingang und Prüfung der zurückgesendeten Ware schreiben wir den Kaufpreis abzgl. der Aufwandsentschädigung gem. Abs. 2 dieser Bedingungen auf dem Kundenkonto zur Verrechnung gut oder veranlassen eine entsprechende Rückzahlung auf das Konto, welches zur Zahlung des Kaufpreises verwendet wurde.

3.) Sonstige Haftung
3.) 1.) Soweit sich aus den AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.) 2.) Sollte die Pflichtverletzung nicht in einem Mangel bestehen, so kann der Verbraucher nur zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn die Betonwaren Zehdenick GmbH den Schaden zu vertreten hat. Des Weiteren ist bei einer unerheblichen Pflichtverletzung ein Rücktritt ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und Rechtsfolgen.

Über uns

Wir bieten unseren Kunden moderne Gartengrillkamine und Bars in verschiedensten Variationen aus hochwertig verarbeitetem Beton. Unsere Produkte überzeugen mit zuverlässig stets bester, ausgereifter Qualität auf dem neuesten Stand der Technik.

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